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Neues europäisches Regulierungsgleichgewicht: Wie die Behörden Pflanzenextrakte und deren Verwendung neu bewerten

Der europäische Rahmen für Pflanzenextrakte entwickelt sich rasant. Im Hinblick auf Lebensmittelsicherheit, Wellness-Anwendungen, Arzneimittel und die Kontrolle von Verunreinigungen verfeinern die EU-Behörden ihre Vorgehensweise fallweise. Diese Dynamik hat direkte Auswirkungen auf Verbraucher, Hersteller und Händler, insbesondere in sensiblen Segmenten wie Hanf, Nahrungsergänzungsmitteln und konzentrierten Extrakten.

Was sich heute ändert, ist nicht nur das Niveau der Anforderungen, sondern auch die Methodik. Europäische Institutionen betonen, dass Pflanzenextrakte niemals abstrakt bewertet werden: Alles hängt von ihrer Zubereitung, ihrem Verwendungszweck, der Zielgruppe und den verfügbaren Daten ab. Für Erwachsene, die Hanf oder andere pflanzliche Produkte in Europa kaufen, ist das Verständnis dieses neuen europäischen Rechtsrahmens daher ein echter Vorteil.

Warum Pflanzenextrakte wieder im Mittelpunkt der regulatorischen Debatte stehen

Pflanzliche Inhaltsstoffe spielen eine wichtige Rolle auf dem europäischen Markt für Nahrungsergänzungsmittel. Die EFSA betont, dass sie im Zentrum dieser Kategorie stehen, weist aber gleichzeitig auf wiederkehrende Bedenken hinsichtlich chemischer oder mikrobiologischer Verunreinigungen sowie der Einhaltung sicherer Grenzwerte für bestimmte natürlich in Pflanzen vorkommende Wirkstoffe hin.

Diese verstärkte Aufmerksamkeit erklärt sich auch durch die weite Verbreitung dieser Produkte. Die EFSA stellt fest, dass einige davon rezeptfrei in Apotheken, Supermärkten, Fachgeschäften und online verkauft werden. Je größer ein Markt ist, desto mehr Wert legen die Behörden darauf, dass Qualität, tatsächliche Zusammensetzung und Werbeaussagen dem für die Öffentlichkeit erwarteten Schutzniveau entsprechen.

In der Praxis behandeln die europäischen Behörden Pflanzenextrakte nicht mehr als einheitliche Kategorie. Die Dossiers von 2025 und 2026 weisen vielmehr separate Analysen auf, die auf der Pflanze, dem Präparat, der chemischen Form und dem beanspruchten Verwendungszweck basieren. Daher wird ein Extrakt aus Hanf, Fenchel, Himbeere oder einem anderen Pflanzenpräparat nicht nach einheitlichen Kriterien bewertet.

Die Schlüsselrolle der EFSA bei der Risikoidentifizierung

Am 6. Januar 2026 veröffentlichte die EFSA die vierte Ausgabe des Kompendiums der Pflanzenstoffe. Dies ist eine bedeutende Aktualisierung ihrer offenen Datenbank, die Pflanzenarten auflistet, die potenziell gesundheitsschädliche Stoffe für Mensch und Tier enthalten. Für den Sektor der Pflanzenextrakte bestätigt diese Veröffentlichung, dass die wissenschaftliche Überwachung weiterhin aktiv und strukturiert ist.

Wichtig: Die EFSA stellt klar, dass dieses Kompendium keine Aussage darüber trifft, ob eine Pflanze von Natur aus sicher oder gefährlich ist. Es dient primär der Gefahrenidentifizierung und der Bewertung von Pflanzenstoffen. Anders ausgedrückt: Es soll dabei helfen, die richtigen Fragen zum Profil einer Pflanze oder eines Extrakts zu stellen, nicht jeden Fall automatisch zu klären.

Diese Unterscheidung ist für Marktteilnehmer von entscheidender Bedeutung. Pflanzenextrakte können je nach Extraktionsmethode, Konzentration, Anwendungsart und Dosierung sehr unterschiedliche Herausforderungen darstellen. Die Arbeit der EFSA fördert daher eine präzisere, technische und kontextbezogene Analyse von Pflanzenextrakten anstelle eines zu simplen, allgemeinen Ansatzes.

Medizin, Nahrungsergänzungsmittel, neuartige Lebensmittel: eine stärker überwachte Grenze

Die EFSA stellt erneut klar, dass die Unterscheidung zwischen „Arzneimittel“ und „Nahrungsergänzungsmittel“ nicht allein von der EFSA oder der EMA getroffen wird. Sie basiert vielmehr auf dem jeweils geltenden Rechtsrahmen und der Bewertung der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten. Dies ist ein wichtiger Punkt, da viele Pflanzenextrakte je nach Darreichungsform, Zusammensetzung und Werbeaussagen in diese Kategorie fallen.

Parallel dazu führt die EMA europäische Monographien zu pflanzlichen Wirkstoffen und Zubereitungen. Diese Monographien fassen Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit für medizinische Anwendungen zusammen und dienen als Grundlage für die Produktinformationen: Indikationen, Zielgruppe, Vorsichtsmaßnahmen und Warnhinweise. Dies bedeutet, dass ein und dieselbe Pflanze bei therapeutischer Anwendung sehr strengen medizinischen Vorschriften unterliegen kann.

Für Verbraucher hat diese Unterscheidung konkrete Konsequenzen. Ein Produkt kann als Lebensmittel, aber ohne entsprechende Dokumentation nicht als Arzneimittel zugelassen sein, oder umgekehrt, je nach Zubereitung. Dieses neue europäische Regelwerk unterstreicht daher, dass jeder Extrakt nach seinem tatsächlichen Status beurteilt werden muss und nicht allein nach dem „natürlichen“ Bild der ursprünglichen Pflanze.

Die Novel-Food-Verordnung, ein obligatorischer Schritt für bestimmte Extrakte

Kann für einen pflanzlichen Stoff, der zur Verwendung in Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln, bestimmt ist, vor Mai 1997 keine nennenswerte Verwendung in der Europäischen Union nachgewiesen werden, kann die Novel-Food-Verordnung Anwendung finden. In diesem Fall erstellt die EFSA gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 eine wissenschaftliche Sicherheitsbewertung. Dies ist insbesondere für viele konzentrierte Extrakte und neuere Zubereitungen von Bedeutung.

Die EFSA gab 2026 bekannt, dass ihre Aktivität „Neuartige Lebensmittel als Nahrungsergänzungsmittel“ explizit auf Pflanzenextrakte sowie synthetisches Cannabidiol und Nanomaterialien abzielt. Dieser Rahmen verdeutlicht, dass Pflanzenextrakte bei der Bewertung von Nahrungsergänzungsmitteln weiterhin Priorität genießen, insbesondere wenn sie auf dem europäischen Lebensmittelmarkt in fortschrittlicheren oder neuartigen technischen Formen angeboten werden.

Konkret bedeutet dies, dass sich ein pflanzenbasiertes Produkt nicht allein auf seine langjährige kulturelle Tradition oder seinen Ruf außerhalb der EU stützen kann. Entscheidend ist der Nachweis einer relevanten Nutzungsgeschichte im Rahmen der geltenden Gesetze. Für etablierte Marken bedeutet dies, dass sie vor der Markteinführung ihrer Produkte verstärkt in die Dokumentation der Rückverfolgbarkeit, die Analyse der Zusammensetzung und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen investieren sollten.

Das Beispiel von Hanf und CO₂-Extrakten veranschaulicht den neuen Ansatz

Am 30. März 2026 veröffentlichte die EFSA eine Stellungnahme zu einem CO₂-Extrakt aus Cannabis sativa L., der als neuartiges Lebensmittel zugelassen ist. Das Dossier betraf einen Industriehanfextrakt, der als neuartiges Lebensmittel bewertet wurde. Dieses Beispiel zeigt, dass die Behörden weiterhin Pflanzenextrakte für die Verwendung in Lebensmitteln prüfen, darunter auch solche, die von Pflanzen stammen, die der Öffentlichkeit bereits weithin bekannt sind.

Die Tatsache, dass der Extrakt mittels CO₂-Extraktion gewonnen wird, ist kein unerhebliches technisches Detail. Das Extraktionsverfahren kann das Profil des Endprodukts, dessen Wirkstoffkonzentration und mögliche Verunreinigungen beeinflussen. Die EMA weist zudem darauf hin, dass ihre Monographien pflanzliche Zubereitungen und nicht nur die Rohpflanze umfassen, was die regulatorische Bedeutung der genauen Darreichungsform des Produkts unterstreicht.

Für den Hanfsektor ist diese Auslegung besonders wichtig. Sie bedeutet, dass die allgemeine Bezeichnung „Hanf“ oder „CBD“ nicht mehr ausreicht. Behörden prüfen zunehmend Sorte, Verarbeitungsmethode, Zusammensetzung des Endprodukts, Verunreinigungen, Sicherheitsgrenzwerte und Verwendungszweck. Für informierte Verbraucher unterstreicht dies die Bedeutung von Produkten, die laborgeprüft sind und mit klaren Informationen beworben werden.

Die EMA überprüft fortlaufend die medizinische Verwendung von pflanzlichen Präparaten

Im medizinischen Bereich setzt die EMA ihre regelmäßige Aktualisierungsarbeit fort. Der HMPC-Ausschuss überarbeitete 2025 und 2026 weiterhin Monographien und Arbeitsdokumente zu Heilpflanzen. Die Tagesordnung für den 2. und 4. März 2026 erwähnt ausdrücklich die „Überprüfung der EU-Heilpflanzenmonographien und -listeneinträge“, was eine laufende Neubewertung der anerkannten Anwendungsgebiete auf europäischer Ebene widerspiegelt.

Der HMPC-Bericht vom Mai 2025 bestätigt dies. Er zeigt, dass mehrere Monografien und Leitlinien, darunter auch Dokumente zu Kindern und Jugendlichen, zur Annahme oder Überarbeitung geprüft wurden. Dies verdeutlicht, dass sich der Anwendungsbereich pflanzlicher Präparate entsprechend neuer Daten, Bevölkerungsprofile und Sicherheitsanforderungen weiterentwickeln kann.

Die EMA hat zudem einen Arbeitsplan für den Zeitraum 2025–2027 veröffentlicht, der sich auf Qualitätsthemen konzentriert, die insbesondere für pflanzliche Produkte relevant sind: überkritische CO₂-Extrakte, neue Analysemethoden und die Qualität vermarkteter Arzneimittel. Dies verdeutlicht die differenzierteren Anforderungen an die technische Qualität von Extrakten, die über die einfache botanische Bezeichnung auf dem Etikett hinausgehen.

Qualität, Schadstoffe und Überwachung: das entscheidende Schlachtfeld

Die regulatorische Neubewertung betrifft nicht nur den Status eines Produkts, sondern auch seine tatsächliche Qualität. Die Europäische Kommission bekräftigt, dass die Gesetzgebung zu Lebensmittelzusatzstoffen und -kontaminanten auf ein ausgewogenes Verhältnis von Risiken und Nutzen abzielt. Dieser Grundsatz gilt uneingeschränkt für Pflanzenextrakte, die als Lebensmittelzutaten oder in Zubereitungen verwandter Kategorien verwendet werden.

Im Bereich der Pflanzenschutzmittel skizziert die Kommission in Zusammenarbeit mit der EFSA und den Mitgliedstaaten ein System der wissenschaftlichen Bewertung vor der Zulassung und signalisiert den Wunsch nach einem flexibleren Mechanismus zur Neubewertung von Wirkstoffen angesichts neuer Erkenntnisse. Obwohl dies primär Pflanzenschutzmittel betrifft, wirkt sich diese Kultur der kontinuierlichen Überprüfung unmittelbar auf die Überwachung pflanzlicher Lebensmittel aus.

Das von der Kommission im Mai 2025 eingerichtete koordinierte EU-Programm zur Überwachung von Pestizidrückständen für den Zeitraum 2026–2028 bestätigt, dass die Überwachung weiterhin aktiv ist. Für Verbraucher von Hanfprodukten und anderen Extrakten verdeutlicht dies eine einfache Wahrheit: Qualität ist nicht mit bloßem Auge erkennbar. Labortests, Transparenz hinsichtlich der Herkunft und die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte bleiben unerlässlich.

Stärkere Zusammenarbeit zwischen Europa und den Mitgliedstaaten

Die EFSA erwähnt die verstärkte Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten hinsichtlich neu auftretender Risiken im Zusammenhang mit Nahrungsergänzungsmitteln (ausgenommen Vitamine und Mineralstoffe), einschließlich pflanzlicher Präparate. Diese Information ist wichtig, da sie zeigt, dass die Neubewertung von Pflanzenextrakten nicht allein von Brüssel oder Parma aus erfolgt, sondern auch nationale Rückmeldungen, Kontrollen vor Ort und lokal beobachtete Marktpraktiken einbezieht.

Diese vernetzte Steuerung erklärt, warum bestimmte Probleme stufenweise ablaufen und insbesondere kurzfristig zwischen den Ländern unterschiedlich interpretiert werden können. Nationale Behörden spielen eine Schlüsselrolle bei der Rechtsanwendung, der Beurteilung von Fällen und der Überwachung der in ihrem Hoheitsgebiet vermarkteten Produkte. Der Rahmen ist zwar europäisch, seine Umsetzung jedoch sehr konkret und oft national geprägt.

Für Fachleute und Käufer bedeutet dies, sowohl die wichtigsten europäischen Positionen als auch die Entscheidungen der lokalen Behörden im Auge zu behalten. Im E-Commerce ist dies besonders wichtig: Ein Produkt, das auf dem Papier gut aussieht, muss auch den Vorschriften sowohl des Verkaufslandes als auch des Ziellandes entsprechen. Die Einhaltung der Vorschriften ist daher nicht nur ein Marketinginstrument, sondern eine dauerhafte Voraussetzung für Vertrauen.

Was diese neue Balance für den Markt und die Verbraucher verändert

Die Kernaussage der Behörden ist eindeutig: Pflanzenextrakte können je nach Verwendungszweck unterschiedlichen Rechtsordnungen unterliegen. Sie können als pflanzliche Arzneimittel, neuartige Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Zusatzstoffe oder Stoffe, die unter eine andere Sektorregelung fallen, eingestuft werden. Diese regulatorische Fragmentierung erfordert zunehmend detaillierte Einzelfallprüfungen.

Für den Markt ist dies vorteilhaft für Anbieter, die die Zusammensetzung, das Extraktionsverfahren, die Stabilität, mögliche Verunreinigungen und den Verwendungszweck ihres Produkts dokumentieren können. Seriöse Unternehmen haben daher ein Interesse daran, sich auf geprüfte Chargen, klare Produktinformationen, zugängliche Analysezertifikate und eine gezielte Kommunikation zu konzentrieren. Mittelfristig könnte diese Sorgfalt sogar zu einem Wettbewerbsvorteil für transparente Marken werden.

Für erwachsene Verbraucher in Frankreich und Europa ergeben sich daraus zwei Vorteile. Einerseits mögen die Regulierungen technischer erscheinen. Andererseits fördern sie mehr Transparenz, Kontrolle und eine bessere Unterscheidung zwischen improvisierten Produkten und etablierten Marken. Gerade im Bereich Hanf und CBDist diese höhere Präzision eine gute Nachricht für informierte Kaufentscheidungen.

Letztlich zielt der neue europäische Rechtsrahmen nicht darauf ab, Pflanzenextrakte prinzipiell einzuschränken. Sein Hauptziel ist es, die verschiedenen Anwendungsgebiete besser zu differenzieren, Zubereitungen besser zu regulieren und die Sicherheitsanforderungen an die Realität der heute verkauften Produkte anzupassen. Die Zeiten, in denen eine Pflanze als homogene Masse betrachtet werden konnte, sind eindeutig vorbei.

Für Marken, Vertriebspartner und Konsumenten bleibt die beste Vorgehensweise dieselbe: Transparenz, analytische Qualität und eine sorgfältige Überprüfung des Status jedes einzelnen Produkts haben oberste Priorität. In einem dynamischen Markt wie dem für Hanf, Pflanzenextrakte und Cannabinoide der nächsten Generation ist diese Anforderung kein Hindernis, sondern die Grundlage für ein nachhaltiges, legales und vertrauenswürdiges Angebot.

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