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Kräutertees und Nahrungsergänzungsmittel: Die neuen europäischen Regelungen und ihre praktischen Konsequenzen verstehen

Der Markt für Kräutertees und Nahrungsergänzungsmittel ist in Frankreich und Europa nach wie vor sehr dynamisch. Für Verbraucher erscheint er oft einfach und natürlich. Tatsächlich ist der rechtliche Rahmen jedoch deutlich komplexer geworden, mit europäischen Verordnungen, nationalen Kontrollen und spezifischen Anforderungen, die von der Pflanze, dem Extrakt, der Dosierung und sogar der Darreichungsform abhängen.

Im Jahr 2026 bestätigen mehrere Entwicklungen einen grundlegenden Trend: Bei pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln und Aufgüssen reicht eine ansprechende Zutatenliste auf dem Etikett nicht mehr aus, um die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Angesichts des Status als neuartiges Lebensmittel, überwachter Substanzen, THC-Grenzwerten für Hanfblätter und Dokumentationspflichten haben Hersteller, Online-Händler und Verbraucher gleichermaßen ein großes Interesse daran, die praktischen Veränderungen zu verstehen.

Ein gemeinsamer europäischer Rahmen, aber die Umsetzung ist nach wie vor sehr fragmentiert

Auf Ebene der Europäischen Union werden Nahrungsergänzungsmittel durch die Richtlinie 2002/46/EG geregelt. Dieser gemeinsame Rahmen bildet die regulatorische Grundlage, beseitigt aber nicht alle Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. In der Praxis kann jeder Mitgliedstaat seine eigenen Kontrollmechanismen beibehalten, insbesondere durch Verfahren zur Voranmeldung vor dem Inverkehrbringen.

Diese Situation führt zu einer recht uneinheitlichen Landschaft für pflanzliche Produkte. Dieselbe Rezeptur kann in einem Land leichter akzeptiert werden, in einem anderen jedoch strengeren Kontrollen unterliegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Produkt konzentrierte Pflanzenextrakte, sensible Aussagen oder Inhaltsstoffe enthält, die eng mit Heilpflanzen verwandt sind.

Für Marken und Online-Händler bedeutet dies, dass ein Produkt, das in einem Mitgliedstaat den Vorschriften entspricht, nicht automatisch überall in Europa ohne Weiteres einsetzbar ist. Lokale Bestimmungen, nationale Listen, regulatorische Anforderungen und verfügbare Dokumentationen müssen geprüft werden. Für Käufer erklärt diese Komplexität auch, warum zwei scheinbar ähnliche Produkte je nach Verkaufsland unterschiedliche Warnhinweise oder Gebrauchsanweisungen aufweisen können.

Warum werden Pflanzen nicht wie einfache Vitamine behandelt?

Pflanzliche Präparate nehmen im europäischen Lebensmittelrecht eine Sonderstellung ein. Im Gegensatz zu Vitaminen und Mineralstoffen, für die ein harmonisierterer Rahmen gilt, bergen pflanzliche Produkte und Zubereitungen weitaus vielfältigere Sicherheitsrisiken. Ein Blatt, eine Wurzel oder ein hydroalkoholischer Extrakt weisen je nach Konzentration, verwendetem Pflanzenteil und verzehrter Menge ein unterschiedliches Risikoprofil auf.

Die EFSA weist außerdem darauf hin, dass Pflanzen häufig in konzentrierter Form verkauft werden: als Kapseln, Pulver, Flüssigkeiten oder standardisierte Extrakte. Diese Konzentration verändert die Situation im Vergleich zur traditionellen Verwendung als Kräutertee. Eine Pflanze, die früher als leichter Aufguss getrunken wurde, ist nicht automatisch gleichzusetzen mit einem hochkonzentrierten Extrakt in einem Nahrungsergänzungsmittel.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Je nach Verwendungszweck und nationaler Gesetzgebung kann ein pflanzlicher Stoff entweder unter Lebensmittelrecht oder Arzneimittelrecht fallen. Diese Unterscheidung ist entscheidend. Daher kann ein Hersteller ein Produkt nicht einfach als „natürlich“ oder „pflanzlich“ kennzeichnen und bedenkenlos vermarkten. Die rechtliche Einstufung ist von Anfang an unerlässlich.

Artikel 8 und überwachte Pflanzenstoffe

Die Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 stellt der Europäischen Kommission ein wichtiges Instrument zur Verfügung: Artikel 8. Dieser Mechanismus ermöglicht es ihr, Lebensmittelzusätze einzuschränken, zu überwachen oder zu verbieten, wenn das Risiko für den Verbraucher dies rechtfertigt. Pflanzliche Produkte fallen daher nicht unter die europäische Aufsicht; ganz im Gegenteil.

In der Praxis unterliegen bereits mehrere Pflanzenextrakte Beschränkungen. Dazu gehören Ephedrin, Yohimbe, bestimmte Aloe-Blattpräparate mit Hydroxyanthracenderivaten sowie Grüntee-Extrakte mit hohem EGCG-Gehalt. Für Letztere gilt eine Tageshöchstdosis von 800 mg sowie spezifische Kennzeichnungsvorschriften.

Die praktischen Folgen sind unmittelbar: Das Etikett muss mitunter Dosierungshinweise, Anwendungsbeschränkungen und deutlich sichtbare Sicherheitsinformationen enthalten. Für Hersteller bedeutet dies die genaue Berechnung der Tagesdosis. Für Verbraucher dient es als Erinnerung daran, dass ein beliebter pflanzlicher Inhaltsstoff nicht automatisch risikofrei ist, insbesondere bei konzentrierter Form oder täglichem Verzehr.

Das Dossier über pflanzliche Arzneimittel wird bei der EFSA kontinuierlich weiterentwickelt

Die Regelungen für Pflanzen sind nicht endgültig. Die EFSA kündigte in ihrem Arbeitsprogramm 2025–2027 eine Überarbeitung ihrer Leitlinien von 2009 zur Sicherheitsbewertung von Pflanzenstoffen und Pflanzenpräparaten in Nahrungsergänzungsmitteln an. Vorbereitende Arbeiten sind ab 2026 geplant, was darauf hindeutet, dass der wissenschaftliche Rahmen weiter verfeinert wird.

Die EFSA aktualisiert außerdem ihr Kompendium pflanzlicher Arzneimittel, das als Arbeitsgrundlage für Sicherheitsbewertungen dient. Es ist ein sehr nützliches Instrument zur Identifizierung von Stoffen oder Zubereitungen, die potenziell bedenkliche Verbindungen enthalten. Allerdings weist es eine wesentliche Einschränkung auf: Synergien oder Antagonismen zwischen verschiedenen Arten, Zubereitungen und Stoffen werden nicht automatisch erfasst.

Anders ausgedrückt: Die Sicherheit einer komplexen Mischung lässt sich nicht vorschnell auf die bloße Kenntnis der einzelnen Pflanzenarten übertragen. Dies ist ein entscheidender Punkt für moderne Formulierungen, die mehrere Extrakte, mitunter auch Cannabinoide, Terpene oder andere funktionelle Inhaltsstoffe, kombinieren. In diesem Zusammenhang ist die Einhaltung regulatorischer und analytischer Vorgaben unerlässlich.

Hanfaufgüsse: die wichtigste europäische Innovation des Jahres 2026

Die bedeutendste Änderung für den Sektor im Jahr 2026 betrifft Hanfblätter zur Zubereitung von Aufgüssen. Die Verordnung (EU) 2026/1828 vom 28. Juli 2026 ändert die Verordnung (EU) 2023/915 und legt Höchstgehalte an THC für Hanfblätter fest, die als Aufgüsse in Wasser verwendet werden, sowie für trinkfertige Aufgüsse aus Hanfblättern.

Dieser Text enthält zudem eine lang erwartete Klarstellung: Wässrige Aufgüsse aus Hanfblättern, die pur oder in Kräuterteemischungen konsumiert werden, gelten gemäß den einschlägigen Vorschriften nicht als neuartige Lebensmittel. Diese Klarstellung ist wichtig, da sie einen Teil der rechtlichen Unsicherheit in Bezug auf diese Produktkategorie beseitigt und gleichzeitig das Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit durch THC-Grenzwerte aufrechterhält.

In der Praxis ändert sich dadurch vieles für die Hersteller. Produkte wie Hanfaufgüsse müssen nun unter besonderer Berücksichtigung des THC- und THCA-Gehalts formuliert, getestet und gekennzeichnet werden. Es genügt nicht mehr, lediglich über Wellness-Hanf oder sein Geschmacksprofil zu sprechen: Es muss auch nachgewiesen werden, dass das Produkt die geltenden Grenzwerte einhält, unabhängig davon, ob es sich um Trocken- oder Fertigprodukte handelt.

Der Status neuartiger Lebensmittel bleibt ein entscheidender Kontrollpunkt

Der Status als neuartiges Lebensmittel bleibt ein wichtiges Thema für pflanzliche Produkte und deren Extrakte. Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass ein Produkt als nicht neuartig gelten kann, wenn seine historische Verwendung nachgewiesen ist. Dies hängt jedoch vom Einzelfall, der verwendeten Matrix und der Art des Verzehrs ab. Dieselbe Pflanze kann daher unterschiedlich behandelt werden, je nachdem, ob sie als traditioneller Aufguss, als isolierter Extrakt oder in einer innovativen Zubereitung konsumiert wird.

Der Fall Cannabidiol verdeutlicht diese Vorsicht. Im März 2026 beendete die Kommission das Zulassungsverfahren für Cannabidiolöl als neuartiges Lebensmittel, ohne die EU-Liste zu diesem Zeitpunkt zu aktualisieren. Dies bedeutet nicht, dass alle CBD- gänzlich verboten sind, sondern bestätigt die Notwendigkeit einer sehr genauen Analyse der Produktform, der bisherigen Verwendung und der rechtlichen Grundlage.

Für Fachleute ist die Lehre klar: Jeder Inhaltsstoff, jeder Extrakt und jede Matrix muss vor der Vermarktung gründlich geprüft werden. Bei einem Aufguss, einem Öl, einer Kapsel oder einem Fertiggetränk sind die Fragen nicht unbedingt dieselben. Auch bei Hanf, wie bei anderen Pflanzen, sollte der regulatorische Status niemals vorausgesetzt werden; er muss dokumentiert sein.

Kennzeichnung, Kontrollen und Rückverfolgbarkeit: die konkreten Auswirkungen für Marken

Die praktischen Folgen der neuen europäischen Vorschriften zeigen sich zunächst bei der Kennzeichnung. Je nach verwendeter Pflanze oder Extrakt kann es erforderlich sein, eine maximale Tagesdosis, spezifische Warnhinweise, Einschränkungen für bestimmte Personengruppen oder detailliertere Gebrauchsanweisungen anzugeben. Das für EGCG in Grüntee-Extrakten angewandte Modell verdeutlicht die von der Regulierungsbehörde eingeschlagene Richtung.

Anschließend wird die dokumentarische Rückverfolgbarkeit entscheidend. Importeure, Hersteller und Online-Händler müssen die Herkunft der Rohstoffe nachweisen, Analysezertifikate, Ergebnisse von Schadstoff- und Toxintests, den regulatorischen Status der Inhaltsstoffe und gegebenenfalls nationale Meldungen vorlegen können. Die Arbeit der Kommission zu E-Commerce-Importen von Nahrungsergänzungsmitteln zeigt, dass die Durchsetzung von Vorschriften und die Marktkontrolle weiterhin Priorität haben.

Für einen seriösen Online-Shop bedeutet dies, dass ein gutes Kräuterprodukt nicht mehr allein durch Preis oder Verpackung definiert wird. Erwachsene Verbraucher suchen zunehmend nach Produkten, die laborgeprüft, klar gekennzeichnet und den europäischen Marktbestimmungen entsprechend sind. Dieser Trend begünstigt transparente Unternehmen, die die Qualität und Legalität ihrer Produkte nachweisen können, insbesondere in sensiblen Bereichen wie Hanf und daraus gewonnenen Cannabinoiden.

Was dies für Verbraucher in Frankreich und Europa bedeutet

Für den Verbraucher ist die erste Konsequenz klar: „Natürlich“ bedeutet nicht automatisch konform oder sicher. Ein Kräutertee, ein Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform oder ein flüssiger Extrakt müssen anhand seiner genauen Zusammensetzung, Dosierung und seines rechtlichen Status bewertet werden. Ein transparentes Etikett für pflanzliche Produkte ist ein guter Anfang, aber keine Garantie.

Die zweite Folge ist positiver: Die neuen Regeln fördern mehr Transparenz auf dem Markt. Wenn ein Hersteller ethisch korrekt arbeitet, Laboranalysen durchführt, rückverfolgbare Rohstoffe verwendet und sorgfältige Rezepturen entwickelt, profitiert der Verbraucher von einem besser regulierten Produkt. Dies ist besonders in schnell wachsenden Produktkategorien wie Hanfaufgüssen, -ölen oder bestimmten konzentrierten Pflanzenextrakten von Vorteil.

Abschließend ist es wichtig zu beachten, dass sich der Rahmen weiterhin schnell weiterentwickeln kann. Das Beispiel von Fenchel in traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln oder die anstehenden Überarbeitungen der EFSA-Leitlinien zeigen, dass die Vorschriften eng an den Sicherheitsdaten ausgerichtet sind. Um im Jahr 2026 und darüber hinaus kluge Kaufentscheidungen zu treffen, empfiehlt es sich, Marken zu wählen, die ihre Kontrollverfahren, die Einhaltung der Vorschriften und die Gründe für ihre Rezepturen transparent darlegen.

Letztlich verbieten die neuen europäischen Regelungen den Verkauf von Kräuteraufgüssen und -präparaten nicht . Sie sehen vielmehr einen deutlich strengeren Ansatz vor. Aufgrund der Richtlinie über Nahrungsergänzungsmittel, Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006, der Problematik neuartiger Lebensmittel und der neuen Grenzwerte für Hanfblätter für Aufgüsse muss jedes Produkt in seinem jeweiligen Anwendungskontext bewertet werden.

Für Fachleute und Verbraucher gleichermaßen gilt heute der gleiche Ansatz: die systematische Prüfung des Status jeder Zutat, geltender Beschränkungen, Sicherheitsgrenzwerte, Kennzeichnungsvorschriften und aller relevanten nationalen Bestimmungen. In einem Markt, in dem Vertrauen auf Fakten beruht, wird die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu einem echten Qualitätsmerkmal und einem unerlässlichen Kriterium für die Auswahl zuverlässiger, legaler und kontrollierter pflanzlicher Produkte.

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