Die „neueste europäische Stellungnahme“ zu Pflanzenextrakten ist keine einzelne, aufsehenerregende Ankündigung, sondern eine Reihe wissenschaftlicher Dossiers, die von der EFSA in den Jahren 2025 und 2026 eingehend geprüft werden. Für den Markt für Nahrungsergänzungsmittel, Wellnessprodukte und ganz allgemein für alle, die Pflanzenextrakte in Europa verkaufen, sind diese Stellungnahmen von enormer Bedeutung. Sie beeinflussen, wie die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten bestimmte Verwendungen, Werbeaussagen und mitunter sogar spezifische Zusammensetzungen genehmigen, einschränken oder regulieren können.
Für Verbraucher steht ebenso viel auf dem Spiel. Hinter Versprechen wie verbesserter Verdauung, Gewichtsverlust, mehr Energie oder einem natürlichen Gleichgewicht bekräftigt die Europäische Union einen einfachen Grundsatz: Gesundheitsbezogene Angaben dürfen nicht ohne Weiteres verwendet werden, wenn sie nicht klar, präzise und durch fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind. In diesem Zusammenhang ermöglicht das Verständnis der jüngsten europäischen Stellungnahme zu Pflanzenextrakten Verbrauchern, sich besser auf dem Markt zurechtzufinden, fundiertere Produktentscheidungen zu treffen und die aktuellen Prioritäten im Bereich der öffentlichen Gesundheit besser zu verstehen.
Eine „abschließende europäische Stellungnahme“, die tatsächlich mehrere Fälle betrifft
Bei der Diskussion der jüngsten europäischen Stellungnahme zu Pflanzenextraktenist es wichtig, das Thema nicht auf einen einzelnen Inhaltsstoff zu reduzieren. Tatsächlich werden derzeit mehrere EFSA-Dossiers geprüft oder haben kürzlich Fortschritte erzielt, insbesondere im Hinblick auf Berberin, Hydroxyzitronensäure (HCA), Fenchelfrucht- und -samenpräparate sowie andere pflanzliche Inhaltsstoffe, die in in ganz Europa verkauften Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sind.
Diese Klarstellung ist wichtig, da sie die Marktwahrnehmung verändert. Es handelt sich nicht um eine generelle Ablehnung aller Pflanzen, sondern um eine strengere, fallbezogene, anwendungsbezogene und substanzbezogene Bewertung. Die EFSA bewertet Produkte nicht anhand von Marketingstrategien, sondern anhand toxikologischer Daten, Expositionsniveaus, der betroffenen Bevölkerungsgruppen und der Aussagekraft der verfügbaren Evidenz.
Anders ausgedrückt: Die jüngste europäische Stellungnahme zu Pflanzenextrakten spiegelt einen breiteren Trend wider: Die europäischen Behörden wollen klarer zwischen gut charakterisierten, korrekt dosierten und analytisch kontrollierten Präparaten und Produkten unterscheiden, die ungenau, variabel oder auf unzureichend belegten Aussagen basieren. Für etablierte Marken könnte diese Entwicklung einen Wettbewerbsvorteil bedeuten. Für weniger strenge Anbieter hingegen birgt sie ein erhebliches Geschäftsrisiko.
Warum hat die EFSA einen so starken Einfluss auf den europäischen Markt?
Die EFSA entscheidet nicht allein über die Zulassung oder das Verbot eines Produkts, ihre Rolle ist jedoch zentral. Ihre wissenschaftlichen Gutachten dienen der Europäischen Kommission als Grundlage für die Entscheidung, die sie anschließend gemeinsam mit den Mitgliedstaaten dem zuständigen Ständigen Ausschuss vorlegt. Kurz gesagt: Die EFSA überwacht den Markt nicht direkt, sondern liefert die wissenschaftliche Basis für regulatorische Entscheidungen.
Dieser Punkt ist entscheidend für das Verständnis der Marktauswirkungen. Eine negative Stellungnahme der EFSA kann einen ganzen Marktsektor lahmlegen, noch bevor eine endgültige, öffentlichkeitswirksame Entscheidung getroffen wird. Marken, Vertriebsunternehmen, Marktplätze und Labore antizipieren solche Schlussfolgerungen häufig. Die Folge: Rezepturänderungen, Rücknahme von Werbeaussagen, erhöhte Vorsicht in Produktinformationen und mitunter ein Rückgang der Absatzmengen.
Der europäische Rahmen ist bereits streng und basiert auf dem Evidenzprinzip. Die Kommission bekräftigt, dass gesundheitsbezogene Angaben klar, präzise und durch fundierte wissenschaftliche Daten belegt sein müssen. Ein öffentliches EU-Register führt sowohl zugelassene als auch nicht zugelassene Angaben auf. Bislang hat die EFSA über 2.300 Anträge auf gesundheitsbezogene Angaben geprüft, von denen nur gut 260 für die Verwendung in der Union zugelassen wurden. Dies zeigt deutlich, dass der Marktzugang für gesundheitsbezogene Angaben selektiv und nicht automatisch erfolgt.
Fenchel und Estragol: Der Fall, der das Jahr 2025 prägte
Das wohl eindrücklichste Beispiel sind Fenchelpräparate. Im Juli 2025 gab die EFSA an, keinen sicheren Grenzwert für Estragol, einen natürlich in einigen Fenchelpräparaten vorkommenden Stoff, festlegen zu können. Sie kam zu dem Schluss, dass der Verzehr von Fenchelsamenpräparaten ein Gesundheitsrisiko darstellen kann, insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder.
Dieses Thema hat gravierende Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit. Die EFSA betont ausdrücklich den Schutz gefährdeter Gruppen, insbesondere von Säuglingen, Kleinkindern sowie schwangeren und stillenden Frauen, vor allem wenn ein natürlicher Stoff genotoxisches oder karzinogenes Potenzial aufweisen kann. Die Tatsache, dass eine Verbindung „natürlich“ ist, reicht daher niemals aus, um ihre Sicherheit für alle Anwendungsgebiete und alle Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten.
Eine weitere Änderung für den Markt ist die direkte Unterscheidung zwischen den Produkten. Die EFSA stellte klar, dass Fenchelpräparate, denen Estragol entzogen wurde oder in denen es nicht nachweisbar ist, nicht als gleichwertiges Risiko eingestuft werden. Dadurch entstehen unmittelbar zwei Produktkategorien: zum einen Standardprodukte und zum anderen behandelte Produkte, die besser kontrolliert werden und aus regulatorischer Sicht potenziell besser zu verteidigen sind.
Wenn ein nationales Signal zu einem europäischen Problem wird
Der Fenchelfall verdeutlicht auch, wie gravierende regulatorische Probleme entstehen. Auslöser waren in diesem Fall Bedenken deutscher Behörden hinsichtlich Produkten für Säuglinge. Dieser Punkt ist entscheidend: Ein in einem Mitgliedstaat festgestelltes Problem kann sich rasch auf die europäische Ebene ausweiten und eine lokale Sorge zu einem schwerwiegenden Problem für die gesamte EU machen.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass es nicht mehr ausreicht, sich lediglich an die in Brüssel veröffentlichten endgültigen Beschlüsse zu halten. Sie müssen auch nationale Warnmeldungen, öffentliche Konsultationen, Stellungnahmeentwürfe und vorgelagerte wissenschaftliche Diskussionen im Auge behalten. Marken, die bis zur letzten Minute warten, riskieren, dringend reagieren zu müssen und hohe Kosten für Rezepturänderungen, Neuetikettierungen oder Produktrückrufe in Kauf nehmen zu müssen.
Für Verbraucher ist dieser europäische Mechanismus durchaus beruhigend. Er zeigt, dass ein in einer Produktkategorie festgestelltes Problem, insbesondere wenn es schutzbedürftige Gruppen betrifft, koordiniert angegangen werden kann. Der Markt ist nach wie vor riesig, aber die Überwachung wird proaktiver und strukturierter.
Berberin und HCA: Zwei Themen, die 2026 genau beobachtet werden sollten
Die jüngste europäische Stellungnahme zu Pflanzenextrakten beschränkt sich nicht auf Fenchel. Berberin zählt zu den Prioritätsthemen für den Markt für Nahrungsergänzungsmittel. Nach der Billigung des Stellungnahmeentwurfs am 29. Januar 2026 startete die EFSA eine öffentliche Konsultation zu pflanzlichen Zubereitungen mit diesem Stoff, die vom 3. März bis zum 11. Mai 2026 lief. Für viele Marktteilnehmer ist dies ein deutliches Signal dafür, dass das Thema auf europäischer Ebene strategische Bedeutung erlangt hat.
HCA, oder Hydroxyzitronensäure, durchläuft eine ähnliche Entwicklung. Die EFSA befürwortete am 28. Januar 2026 ebenfalls einen Entwurf einer Stellungnahme; eine öffentliche Konsultation fand vom 3. März bis zum 11. Mai 2026 statt. Da HCA häufig mit dem Markt für Nahrungsergänzungsmittel zur Gewichtsreduktion in Verbindung gebracht wird, könnte jede negative oder vorsichtige Schlussfolgerung rasche Auswirkungen auf die Produktpositionierung, Marketingbotschaften und Absatzmengen haben.
Diese beiden Fälle verdeutlichen eine einfache Tatsache: Die Segmente „Abnehmen“, „Energie“, „Verdauung“ und „Natürliches Wohlbefinden“ sind aufgrund ihrer stark versprechenden Produkte oft am stärksten regulatorischen Risiken ausgesetzt. Sollten die wissenschaftlichen Beweise nicht standhalten, muss sich der Markt anpassen. In der Praxis bedeutet dies möglicherweise weniger Werbeversprechen, mehr Vorsicht hinsichtlich der beworbenen Vorteile und eine steigende Beliebtheit der am besten dokumentierten Produkte.
Was das konkret für Marken und Vertriebspartner bedeutet
Für Fachleute sind die unmittelbarsten Folgen einer negativen Meinung oft kommerzieller Natur, noch bevor sie rein rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Eine Marke muss möglicherweise ein Produkt neu formulieren, bestimmte Werbeaussagen entfernen, ihre Markenbotschaft anpassen oder ein Produkt komplett neu positionieren. In manchen Fällen kann dies auch zu einem Umsatzrückgang führen, insbesondere wenn ein Teil der Kundschaft vor allem aufgrund eines Gesundheitsversprechens gekommen ist, das nun nicht mehr hervorgehoben werden kann.
Die zweite wesentliche Veränderung betrifft die analytische Qualität. Der Markt tritt in eine Phase ein, in der die Fähigkeit, die Anwesenheit bzw. Abwesenheit von Inhaltsstoffen in einem Extrakt nachzuweisen, zunehmend zum entscheidenden Unterscheidungsmerkmal wird. Vorhandensein oder Fehlen von Estragol, Kontrolle von Alkaloiden, Standardisierung des Extrakts, Dosierungsstabilität, chemische oder mikrobiologische Verunreinigungen: All diese Faktoren können den Unterschied zwischen einem risikobehafteten und einem sicheren Produkt ausmachen.
Für Online-Shops und Fachhändler führt diese Entwicklung auch zu einer besseren Sortimentsauswahl. Heute ist das Angebot laborgeprüfter, konformer und rückverfolgbarer Produkte mit klaren Informationen nicht mehr nur ein Premium-Verkaufsargument, sondern zunehmend Voraussetzung für dauerhafte Glaubwürdigkeit auf dem europäischen Markt.
Öffentliche Gesundheit: mehr Schutz, insbesondere für gefährdete Bevölkerungsgruppen
Das Hauptziel dieser Stellungnahmen bleibt letztlich der Schutz der öffentlichen Gesundheit. Die EFSA legt besonderen Wert auf die potenziellen Risiken für gefährdete Gruppen, wenn bestimmte pflanzliche Substanzen besorgniserregende Profile aufweisen. Dies betrifft in erster Linie Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere und Stillende, aber auch allgemein Verbraucher, die mehrere Nahrungsergänzungsmittel gleichzeitig einnehmen, ohne ihre kumulative Exposition stets zu überprüfen.
Pflanzliche Präparate sind auf dem europäischen Markt sehr weit verbreitet. Man findet sie in Apotheken, Supermärkten, Fachgeschäften und natürlich online. Diese weite Verbreitung erklärt, warum die Behörden den Bewertungsprozess verschärfen wollen: Je häufiger ein Produkt vertrieben wird, desto gravierender sind die potenziellen Folgen für die öffentliche Gesundheit, selbst bei geringsten Risikosignalen.
Die EFSA hebt zudem wiederkehrende Qualitäts- und Sicherheitsbedenken hervor: chemische und mikrobiologische Verunreinigungen, Schwankungen in der Dosierung der Wirkstoffe und mitunter unzureichende Charakterisierung der Präparate. Die jüngste europäische Stellungnahme zu Pflanzenextrakten ist daher Teil einer umfassenderen Strategie: Verbraucher nicht nur vor übertriebenen Werbeversprechen, sondern auch vor Risiken im Zusammenhang mit der tatsächlichen Zusammensetzung der Produkte zu schützen.
Hin zu einer proaktiveren Überwachung von Pflanzenextrakten
Im Jahr 2026 veröffentlichte die EFSA die vierte Ausgabe ihres Pflanzenkompendiums, einer offenen Datenbank mit Pflanzenarten, die potenziell gesundheitsschädliche Stoffe für Mensch und Tier enthalten können. Dieses Instrument mag technisch erscheinen, hat aber eine sehr konkrete Wirkung: Es hilft, die Überwachungsprioritäten besser festzulegen und kann zukünftige Kontrollmaßnahmen beeinflussen.
Das aktualisierte Kompendium zeugt von einem proaktiveren Ansatz. Mit neuen Seiten zu spezifischen Substanzen und der Integration toxikologischer Vorhersagen vom QSAR-Typ verbessert die EFSA ihre Fähigkeit, potenziell problematische Pflanzen oder Verbindungen frühzeitig zu identifizieren. Dadurch kann sie über die bloße Reaktion auf Krisen oder Medienwarnungen hinausgehen und Risiken stattdessen präventiv erkennen.
Wir müssen auch in die Zukunft blicken. Das wissenschaftliche Arbeitsprogramm der EFSA für 2025–2027 beinhaltet eine Überarbeitung der Leitlinien zur Sicherheit von Pflanzenstoffen und pflanzlichen Zubereitungen. Sollte diese Überarbeitung die Nachweisanforderungen verschärfen oder präzisieren, könnte dies langfristige Auswirkungen auf die gesamte Branche haben. Unternehmen werden die Sicherheit, Zusammensetzung und Verwendung ihrer Pflanzenextrakte.
Die jüngste europäische Stellungnahme zu Pflanzenextrakten verändert letztlich zwei wesentliche Punkte. Zum einen stärkt sie die regulatorische Vorsicht in Segmenten, in denen gesundheitsbezogene Angaben zwar zahlreich, aber nicht immer ausreichend belegt sind. Zum anderen legt sie größeren Wert auf Produkte, die solide Garantien hinsichtlich Analyse, Formulierung und Konformität bieten können. Für den Markt bedeutet dies weniger Spielraum für Spekulationen und mehr Gewicht auf wissenschaftliche Belege.
Für erwachsene Verbraucher in Frankreich und Europa empfiehlt es sich, Produkte zu bevorzugen, die geprüft wurden, deren Zusammensetzung transparent ist und die von seriösen Unternehmen vertrieben werden. Ob es sich um pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel, Hanfprodukte oder andere Pflanzenextrakte handelt – der Trend ist eindeutig: Geprüfte Qualität, Legalität und Rückverfolgbarkeit werden zu den wichtigsten Kaufkriterien. In einem zunehmend anspruchsvollen Umfeld ist dies letztendlich eine gute Nachricht für das Vertrauen und die öffentliche Gesundheit.